Akteure im Arbeitsschutz – wer kümmert sich um was?

Ein wirksamer Arbeitsschutz im Unternehmen entsteht nur, wenn Rollen und Verantwortlichkeiten klar geregelt sind. Gesetzliche Vorgaben definieren, wer welche Aufgaben übernimmt – vom Arbeitgeber über die Fachkraft für Arbeitssicherheit bis hin zu Sicherheitsbeauftragten und Betriebsarzt.

Der Arbeitgeber trägt immer die Hauptverantwortung. Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist er verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen zu planen, einzuführen, regelmäßig zu prüfen und bei Bedarf anzupassen. Er kann Aufgaben zwar delegieren, die Gesamtverantwortung für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bleibt aber bei ihm.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi bzw. Sifa) unterstützt Arbeitgeber und Führungskräfte fachlich. Sie berät zu Arbeitsschutzvorschriften, bewertet Gefährdungen und entwickelt gemeinsam mit dem Unternehmen geeignete Maßnahmen. In der Regel hat sie keine direkte Weisungsbefugnis, wird in akuten Gefahrensituationen aber häufig als zentrale Expertin hinzugezogen.

Sicherheitsbeauftragte sind Beschäftigte, die zusätzlich zu ihrer eigentlichen Tätigkeit für das Thema Sicherheit sensibilisiert sind. Sie helfen dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen, auf unsichere Verhaltensweisen aufmerksam zu machen und stehen Kolleginnen und Kollegen als Ansprechpartner zur Verfügung – ohne formale Weisungsbefugnis, aber mit hohem Praxisbezug.

Der Betriebsarzt bringt medizinisches Fachwissen in den Arbeitsschutz ein. Er beurteilt arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken, führt Vorsorgeuntersuchungen durch und unterstützt dabei, Arbeitsplätze ergonomisch und gesundheitsschonend zu gestalten. So trägt er zur langfristigen Gesundheit der Beschäftigten bei.

Ab 20 Beschäftigten ist ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) vorgeschrieben. In diesem Gremium arbeiten Arbeitgeber, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Vertretungen der Beschäftigten zusammen. Der ASA berät regelmäßig über Unfallverhütung, Präventionsmaßnahmen und Verbesserungen im betrieblichen Arbeitsschutz.

Je nach Branche und Gefährdungslage können weitere Beauftragte hinzukommen, etwa für Brandschutz, Gefahrstoffe oder Laserschutz. Sie kümmern sich um spezielle Risiken und stellen sicher, dass gesetzliche Anforderungen und technische Regeln vor Ort umgesetzt werden.