Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa/FaSi)

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ sind Arbeitgeber verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa bzw. FaSi) zu bestellen. Diese externe oder interne Fachkraft unterstützt den Arbeitgeber bei allen Fragen rund um Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät zu gesetzlichen Anforderungen, beurteilt Gefährdungen und entwickelt gemeinsam mit dem Unternehmen geeignete Schutzmaßnahmen. Ein wichtiger Schwerpunkt liegt auf der menschengerechten Gestaltung von Arbeitssystemen – von der ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung über sichere Arbeitsabläufe bis hin zu Schulungen und Unterweisungen. So trägt sie wesentlich dazu bei, Sicherheit und Gesundheit auf allen Ebenen des Unternehmens zu verankern.

Die Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Viele Berufsgenossenschaften und Unfallkassen stellen dafür Musterbestellschreiben zur Verfügung, zum Beispiel die BGHM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall). Diese Vorlagen erleichtern es, alle rechtlich relevanten Punkte – von Aufgabenbeschreibung bis Qualifikation – eindeutig zu regeln.

Mit einer fristgerechten und ordnungsgemäßen Bestellung erfüllen Arbeitgeber eine zentrale Pflicht des Arbeitsschutzes. Gleichzeitig schaffen sie die Grundlage für eine systematische, professionelle Betreuung in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes im Betrieb.